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Wer eine Anfahrtskarte über Google Maps oder eine anderes Kartenportal auf seiner Website einbinden möchte, um seinen Lesern die Anfahrt zu erleichtern, muss in Zeiten von DSGVO einiges beachten.
DSGVO konformes Einbinden von Google Maps auf Ihrer Website
Beim Nutzen / Einbinden von Kartenportalen werden Daten zum Anbieter der Kartenportale übertragen. Darüber muss ausführlich in der Datenschutzerklärung informiert werden. Da eine Datenübertragung bereits beim Aufruf der Seite „Anfahrt“ erfolgt, ist es notwendig, die Zustimmung des Nutzers einzuholen. Damit wird verhindert, dass ohne Zustimmung des Nutzer Daten übertragen werden.
Bei der folgenden Möglichkeit, Google Maps datenschutzgerecht einzubinden, geschieht folgendes:
1. Beim Aufruf der Seite "Anfahrt" wird anstelle der Karte ein Platzhalter angezeigt: Dabei werden noch keine Daten an Google übermittelt.
2. Erst nach der Zustimmung wird die Verbindung zum Google-Server hergestellt, die Nutzerdaten übertragen und das Kartenmaterial bereitgestellt.
3. Hier können Sie den Cookies zustimmen, die die Karte ermöglichen: Link zu Cookies